

Andreas Frohn
Rechtsanwalt
Andreas Frohn studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität zu Köln.
Studium, praktische Studienzeiten und das sich daran anschließende Referendariat richtete er frühzeitig und zielgerichtet auf eine spätere Tätigkeit im Arzneimittelrecht aus. Die Schwerpunkte seiner Ausbildung setzte er daher im Gesundheits-, Sozial- und dem Sozialversicherungsrecht, wobei er sich insbesondere mit der Erstattungsfähigkeit neuartiger Untersuchungs- und Behandlungsmethoden intensiv auseinandersetzte. Berufsbezogene praktische Erfahrungen sammelte er studienbegleitend u.a. im Bundesministerium für Gesundheit sowie in der Anwaltstation bei der Kanzlei am Ärztehaus.
Er ist Absolvent der mehrsemestrigen pharmarechtlichen Zusatzqualifikation der Forschungsstelle für Pharmarecht der Philipps-Universität in Marburg.
Herr Frohn ist seit Anfang 2007 Mitarbeiter der Kanzlei am Ärztehaus, Büro Köln und unterstützt den Standort seit 2012 als Rechtsanwalt.
Sprachen: Deutsch und Englisch
Beratungsschwerpunkte
Kontakt:
Kanzlei am Ärztehaus
-Büro Köln-
Gustav-Heinemann-Ufer 56
D-50968 Köln
Tel.: (0221) 80 111 30
Fax: (0221) 80 111 321
eMail: a.frohn [at] kanzlei-am-aerztehaus.de