

Wirtschaftsbrief Dermatologie 03/2012
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin hat mit Urteil vom 21.12.2011 die Klage eines niedergelassenen Arztes zurückgewiesen, der sich gegen eine vom Disziplinarausschuss festgesetzte Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro wegen Nichtausführung eines angeforderten Hausbesuches im Notdienst gewandt hatte.