

Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute 7/2008, S.9
Die Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) hat den Vermittlern erhebliche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten auferlegt. Immer wieder fragen Leser, ob sie dem Kunden die erforderlichen Informationen auch bereits per Visitenkarte überreichen können. Die Antwort lautet ja, wenn alle Pflichtangaben gemacht werden.