

Praxisführung Professionell 04/2012
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Ärzte bei der Verordnung von Heilmitteln die zulässigen Höchstmengen zu beachten haben. Darüber hinausgehende Behandlungen bekommen die Leistungserbringer selbst dann nicht ausbezahlt, wennd er Arzt diese verordnet hat. Eine entsprechende Klage eines Physiotherapeuten auf Vergütung seiner Leistungen wurde daher abgewiesen.