

AMK 07/2011 mit RRef. S. Krappel
Das Sozialgericht (SG) Berlin verurteilte am 20. April 2011 (Az: S 71 KA 632/09, nicht rechtskräftig) die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zur Neuzuweisung des Regelleistungsvolumens (RLV) für einen Arzt, da der Bescheid formell an einem Begründungsfehler litt. Fallwerte und Fallzahlen der Fachgruppe sowie deren Berechnung müssen sich zumindest aus Rundschreiben oder anderen Veröffentlichungen ergeben, wenn nicht schon aus dem Bescheid selbst.