

Abrechnung aktuell 06/2011
Das Amtsgericht (AG) München hat eine Vertragsärztin verurteilt, das Privathonorar an ihren gesetzlich-versicherten Patienten zurückzuzahlen. Die Richter erkannten die zwischen den beiden geschlossene Honorarvereinbarung nicht an (Urteil vom 28.4.2010, Az: 163 C 34297/09, Abruf-Nr. 111521).