

Praxisführung professionell 01/2011
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hat in einem Urteil vom 23.06.2010 (Az.: 5 Sa 14/10) entschieden, dass eine Stellenanzeige, in der die Aufnahme in ein „junges Team“ in Aussicht gestellt wurde, wegen Altersdiskriminierung gegen das Allegemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt und Entschädigungsansprüche auslösen kann. Das Urteil des LAG verdeutlicht einmal mehr, die Herausforderung, sich als Arbeitgeber sogenannten „AGG-Hoppern“ zu erwehren.