

Chefärzte Brief 09/2011
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Jahr 2006 eingeführte Mindestmenge von 50 Eingriffen für die Durchführung von Kniegelenks-Totalendoprothesen (Knie-TEPs) ist unwirksam. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin- Brandenburg mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 17. August 2011 (Az: L 7 KA 77/08 KL, Abruf-Nr. 112966) entschieden. Chefärzte an Kliniken, die aufgrund der Mindestmengen-Regelung in ihrem Leistungsangebot beschränkt sind, können damit wieder auf eine Ausweitung ihres Spektrums drängen.