

Wirtschaftsbrief Neurologie 09/2011
Innerhalb des deutschen Vertragsarztsystems existiert kein Anspruch auf ein gleichmäßiges Einkommen aller Ärzte verschiedener Fachrichtungen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 8. Dezember 2010 (Az: B 6 KA 42/09 R) unter Zusammenfassung und Verweisung auf die sozialgerichtliche Rechtsprechung. Bestätigt hat das BSG dabei, dass auch ärztliche Einnahmen aus der Behandlung von Privatpatienten einer Erhöhung der vertragsärztlichen Vergütung im Wege stehen kann.