

AMK Sonderausgabe 04/2012
Mit Inkraftreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) kommt es im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Arznei- und Heilmittelbereich gem. § 106 SGB V zu einer Stärkung des Grundsatzes „Beratung vor Regress“ und zur Schaffung von mehr Transparenz bei der Anerkennung von Praxisbesonderheiten.