

AMK 02/2012
Der Gesetzgeber hat in dem im Januar in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetz (VStG) in letzter Sekunde Klarstellungen in den §§ 115a und 115 B SGB V vorgenommen, die eine Einbindung von Vertragsärzten in die prä- und postoperative Versorgung sowie beim ambulanten Operieren ausdrücklich zulassen. Die Klarstellungen legalisieren die in der Praxis weit verbreitete, rechtlich aber bislang kritisch beurteilte Einbindung von Vertragsärzten in diesem Bereich.