

PharmaRundschau 03/2011 mit Ass. jur. T. Hesse
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung bezahlten Urlaubs ist hauptsächlich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Flankierend hierzu sind z.B. bei behinderten Menschen die Regelungen im Sozialgesetzbuch Buch IX (SGB IX) zu beachten. Der vorgenannte Beitrag stellt anhand zahlreicher Urteile die wesentlichen rechtlichen Besonderheiten rund um das Thema „Urlaub“ dar, hierbei werden sowohl interessante Fragen der Arbeitgeberseite als auch der Arbeitnehmerseite geklärt.