

Zahnärzte Wirtschaftsdienst 07/10
In Arbeitsverträgen wird häufig eine Klausel vorgegeben, wonach eventuell erforderliche Überstunden durch monatliche Vergütungen mit abgegolten sind. Eine solche Klausel hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in seinem Urteil vom 18. März 2009 für unwirksam erachtet (Az: 2 Sa 1108/08, Abruf-Nr:093145). Diese Entscheidung sollten Sie bei zukünftigen Vertragsgestaltungen berücksichtigen. Der Beitrag stellt die Entscheidung vor.