

Management + Markt 12/2011
Wie eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 22. März 2011 (Az.: 13 Sa 1593/10) belegt hat, kann eine unleserliche Unterschrift im Arbeitsrecht – beispielsweise bei Kündigungen – erhebliche Probleme mit sich bringen. Bei einer unleserlichen Unterschrift besteht die Gefahr, dass eine vermeintlich rechtsverbindliche Erklärung aus formellen Gründen unwirksam ist.