

KSS-Kompass 01/2012
Der Arbeitgeber kann nur solche Tätigkeiten vom Arbeitnehmer verlange, die dem vertraglich geregelten Aufgabenbereich entsprechen (LAG Baden-Württemberg, Az.: 11 Sa 70/09). So entscheid das Gericht, dass die Reinigung von Röntgengeräten nicht in den Aufgabenbereich einer MTRA fällt und der Arbeitgeber diesbezüglich also keine Weisungen erteilen darf.