

Chefärztebrief 06/2012
Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm hat die Klage eines Oberarztes, der von seinem ehemaligen Chefarzt Schadensersatz wegen Mobbings in Höhe von 500.000,00 € verlangte, auch in zweiter Instanz abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Grenzen des Sozial- und Rechtsadäquaten in dem von dem Oberarzt vorgetragenen Vorfällen vom Chefarzt nicht überschritten worden seien (Az.: 11 Sa 722/10).