

Praxisführung Professionell 06/2012
Mit dem Tod des Arbeitnehmers endet das Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig erlischt auch der Urlaubsanspruch und lässt sich nicht mehr finanziell abgelten (BAG, Urteil vom 20.09.2011, Az.: 9 AZR 416/10). So wies das Gericht eine Klage einer Witwe ab, die sich den Urlaub ihres verstorbenen Ehemannes auszahlen lassen wollte.