

Abrechnung Aktuell 02/2012
Immer häufiger bitten Krankenkassen ihre Versicherten, Fragebögen zu ihren behandelnden Ärzten auszufüllen. In den Fragebögen geht es neben Fragen nach der Zufriedenheit mit der Terminvergabe, Wartezeit und Beratung häufig auch um konkrete Fragestellungen zu ganz bestimmten Leistungen oder Behandlungen sowie zu der Art und Weise, in der sie durch den Arzt durchgeführt worden sind. Der vorgenannte Beitrag befasst sich mit der Frage der Zulässigkeit zu derartigen Vorgehensweisen der Krankenkassen anhand der geltenden Rechtslage.