

ZWD 04/2012
Das Sächsische Landessozialgericht (LSG) hat durch Urteil vom 25.01.2012 entschieden, dass die „Behandlungsrichtlinie“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragsärztliche Versorgung gegen höherrangiges Recht verstößt, sofern Allergiker von der Versorgung mit Zahnfüllungen in Gänze ausgeschlossen würden.