

AMK 02/2012
Bei der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einer Gemeinschaftspraxis (GP) kommt es nicht darauf an, ob bei der GP möglicherweise ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 14. Dezember 2011 (Az.: B 6 KA 13/11) entschieden.