

AMK 09/2011
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer bisher nur im Terminbericht veröffentlichten Entscheidung vom 29. Juni 2011 (Az: B 6 KA 34/10 R) die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ermächtigung zur Einrichtung eines sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) nach § 119 SGB V näher konkretisiert. Fest steht damit, dass Entscheidungen über den Anspruch auf Erteilung einer Ermächtigung nach § 119 SGB V anhand eines spezifischen Bedarfsplanungsmaßstabes ergehen müssen.