

PharmaRundschau 10/2011
Apotheker, die Filialen betreiben, können nicht verlangen, die turnusmäßigen Notdienste, zu denen ihre Betriebe eingeteilt sind, dauerhaft auf eine bestimmte Apotheke innerhalb ihres Verbundes zu verlagern. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 26. Mai 2011 (Az.: 3 C 21/10) entschieden.