

ZWD 02/2012
Für Schwangere Arbeitnehmerinnen in der Zahnarztpraxis gilt für gewisse Zeiten ein Beschäftigungsverbot. Bei angestellten Zahnärztinnen, die laut Arbeitsvertrag neben dem Grundgehalt eine Umsatzbeteiligung abhängig von ihren zahnärztlichen Umsatz erhalten, stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, ob und in welcher Höhe ihnen weiterhin Gehalt einschließlich einer Umsatzbeteiligung zusteht. Innerhalb dieses Fachbeitrages werden die gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes näher dargestellt und wertvolle Praxishinweise, zur Berechnung des sog. „Mutterschutzlohns“ gegeben.