Pharmarecht

Als pharmazeutisches Unternehmen, Hersteller von Medizinprodukten oder Krankenhaus bewegen Sie sich in einem hochgradig regulierten Markt. Die einzige Konstante ist der permanente und von politischen Strömungen getragene Wandel, der Sie täglich fordert. Wettbewerbsfähig bleibt langfristig nur, wer sich dem Wandel nicht reaktiv, sondern frühzeitig mit Weitblick stellt und strategisch entsprechend ausrichtet. Spezialisierte anwaltliche Beratung ist hier unverzichtbar.

Wir beraten nationale und internationale, forschende und generische Unternehmen des Gesundheitsmarktes, Krankenhäuser und Apotheken zu Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Market Access, Compliance und Erstattungsfragen sind ebenso Bestandteil unseres Tagesgeschäfts wie das Zusammenspiel mit anderen Fachdisziplinen.

Unsere Industriemandanten begleiten wir in der Entwicklungsphase, unterstützen beim Erhalt der Verkehrsfähigkeit, beim Marktzugang und beraten in der Marktphase zu Fragestellungen des Vertriebs, des Werbe- und Wettbewerbsrechts, des Sozialrechts und zu branchenspezifischen kartellrechtlichen Aspekten. Unternehmensinterne Compliance ist für uns selbstverständlich. Krankenhäuser und deren Apotheken beraten wir zu Kooperations-, Vertriebsweg- und Abrechnungsfragen und zu Planung und Durchführung Klinischer Prüfungen.

Arzneimittel

Die Kanzlei am Ärztehaus berät Sie zu branchenspezifischen Fragestellungen, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Planung und Durchführung Klinischer Prüfungen
  • Vertragsgestaltung
  • Strategische Produktausrichtung
  • Arzneimittelzulassung (nationale Zulassung, Mutual Recognition Procedure, Dezentralisiertes Verfahren, Zentralisiertes Verfahren)
  • Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung,
  • AMNOG: Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Preisverhandlungen
  • Vertriebswegoptimierung
  • Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht
  • Zusammenarbeit mit Leistungserbringern
  • Compliance
  • Transparency
  • Market Access
  • u. v. m.
Medizinprodukte

Die Kanzlei am Ärztehaus berät Sie zu branchenspezifischen Fragestellungen, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Zertifizierung, CE-Kennzeichnung und Klinische Prüfung
  • Markteinführung im In- und Ausland
  • Vertragsgestaltung
  • Produkthaftung und Produktüberwachung
  • Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten
  • Heilmittelwerbe- und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen
  • Zusammenarbeit mit Leistungserbringern
  • u. v. m.
Apotheken und Krankenhausapotheken

Die Kanzlei am Ärztehaus berät Sie zu branchenspezifischen Fragestellungen, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Planung und Durchführung Klinischer Prüfungen
  • Vertragsgestaltung
  • Arzneimittelzulassung (nationale Zulassung, Mutual Recognition Procedure, Dezentralisiertes Verfahren, Zentralisiertes Verfahren)
  • Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung,
  • AMNOG: Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Preisverhandlungen
  • Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht
  • Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Industrie und Leistungserbringern
  • Abrechnung und Vertriebswegfragen im stationären und ambulanten Bereich
  • Arzneimittelhaftung
  • u. v. m.
Krankenhäuser

Die Kanzlei am Ärztehaus berät Sie zu branchenspezifischen Fragestellungen, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Planung und Durchführung Klinischer Prüfungen
  • Vertragsgestaltung
  • Arzneimittelzulassung (nationale Zulassung, Mutual Recognition Procedure, Dezentralisiertes Verfahren, Zentralisiertes Verfahren)
  • Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung
  • AMNOG: Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Preisverhandlungen
  • Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht
  • Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Industrie und Leistungserbringern
  • Abrechnung und Vertriebswegfragen im stationären und ambulanten Bereich
  • Arzneimittelhaftung
  • u. v. m.