Alexander Maur

RECHTSANWALT

Fachanwalt für Medizinrecht

a.maur@kanzlei-am-aerztehaus.de

I do:

Pharmarecht

Rechtsanwalt Alexander Maur berät seit 2006 die Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie, Auftragsforschungsinstitute und den Großhandel.

Seine Beratungsschwerpunkte bilden das Heilmittelwerberecht, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, das Recht der klinischen Forschung sowie erstattungsrechtliche Fragen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Er publiziert regelmäßig zu diesen Rechtsgebieten in Fachzeitschriften und ist in erheblichem Umfang als Referent tätig.

Alexander Maur ist Gastwissenschaftler am Pharmazeutischen Institut, Lehrstuhl Drug Regulatory Affairs, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius im Studiengang „International Pharmacoeconomics, Health Economics and Market Strategies for Healthcare Products“ sowie zum Fachgebiet „Internationales Vertrags- und Handelsrecht“.