Sven Rothfuß
Sven Rothfuß berät seit 2000 bundesweit Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie Berufsverbände und andere Dienstleister im Gesundheitswesen im Medizinrecht.
Im Rahmen der wirtschaftrechtlichen Beratung im Medizinrecht bilden das Recht der Kooperationen im Gesundheitswesen und deren vertragliche Gestaltung, das Vertragsarztrecht, insbesondere das Zulassungsrecht und Honorarrecht einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Er begleitet regelmäßig Praxisgründungen, Praxisabgaben und -übernahmen. Das Chefarztrecht und die krankenhausrechtliche Beratung und in diesem Zusammenhang auch sektorenübergreifende Kooperationsmodelle zählen ebenfalls zu seinem Beratungsspektrum. So wie das Gesundheitswesen selbst von ständigen Veränderungen geprägt ist, entwickelt sich die Beratung im Medizinrecht und ihre Schwerpunkte immer weiter.
Sven Rothfuß publiziert und referiert regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen im Medizinrecht. Er ist Autor diverser medizinrechtlicher Veröffentlichungen. Er ist Lehrbeauftragter der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe im Rahmen des Studiengangs LL.M. Medizinrecht.
Herr Rothfuß wurde von der WirtschaftsWoche als „TOP ANWALT 2025 MEDIZINRECHT für Ärzte, Kliniken, Pharmaunternehmen und Versicherer“, vom FOCUS als „TOP RECHTSANWALT IM MEDIZINRECHT 2025“ und vom Institut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z. Institut) als „TOP ANWALT 2027“ für Medizinrecht ausgezeichnet. Seit 2023 ist er zudem Stiftungsvorstand der Jean-Uhrmacher-Stiftung (JUS) in Köln.
