Svenja Brungert
Svenja Brungert ist bereits seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2015 auf den Bereich des Medizinrechts spezialisiert. Sie berät und vertritt Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Krankenhäuser und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. In diesem Zusammenhang ist Frau Brungert schwerpunktmäßig im Bereich des Vertrags(zahn)arztrechts, im ärztlichen Berufs- und Weiterbildungsrecht, im Gesellschafts- und Mietrecht und in der Vertragsgestaltung – insbesondere im Rahmen der Gründung, Erweiterung, Umgestaltung und Auseinandersetzung verschiedener Kooperationsformen – tätig.
Darüber hinaus verfügt Svenja Brungert über vertiefte Erfahrung im Bereich ärztlicher Vergütung, damit verbundener Vertragsgestaltung und im Krankenhausrecht, einschließlich Kenntnisse von der Abrechnung auf Grundlage des sog. DRG-Systems.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen stellt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Brungert dar. Hierbei berät sie Leistungserbringer im Gesundheitswesen bei Fragestellungen rund um die Themenbereiche Datenschutz, E-Health, Internetbewertungen und Telemedizin.