Svenja Brungert

RECHTSANWÄLTIN

in Anstellung

s.brungert@kanzlei-am-aerztehaus.de

I do:

Medizinrecht

Svenja Brungert ist bereits seit Beginn ihrer anwalt­lichen Tätig­keit im Jahr 2015 auf den Bereich des Medizin­rechts speziali­siert. Sie berät und vertritt Ärzte, Zahnärzte, Psycho­therapeuten, Berufs­ausübungs­gemein­schaften (BAG), Medi­zinische Versorgungs­zentren (MVZ), Kranken­häuser und andere Leistungs­erbringer im Gesund­heits­wesen. In diesem Zusammen­hang ist Frau Brungert schwer­punkt­mäßig im Bereich des Vertrags­(zahn)arztrechts, im ärztlichen Berufs- und Weiter­bildung­srecht, im Gesellschafts- und Miet­recht und in der Vertrags­gestaltung – ins­besondere im Rahmen der Gründung, Erweiterung, Um­gestaltung und Auseinander­setzung verschiedener Kooperations­formen – tätig.

Darüber hinaus verfügt Svenja Brungert über vertiefte Erfahrung im Bereich ärztlicher Ver­gü­tung, damit ver­bundener Vertrags­gestaltung und im Kranken­haus­recht, eins­chließ­lich Kennt­nisse von der Ab­rechnung auf Grund­lage des sog. DRG-Systems.

Die Digi­talisierung im Gesund­heit­swesen stellt einen weiteren Tätigkeits­schwer­punkt von Frau Brungert dar. Hierbei berät sie Leistungs­erbringer im Gesund­heits­wesen bei Frage­stellungen rund um die Themen­bereiche Daten­schutz, E-Health, Internet­bewertungen und Tele­medizin.